Solarstrombörse

Vorgehensbeschrieb

Vorgehensbeschrieb Grafik

1. Machbarkeitsstudie

Vorabklärungen zur technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit einer Solarstromanlage sind wichtig, damit Sie beim Bau keine bösen Überraschungen erwarten. Eine Machbarkeitsstudie kann von einer Fachperson innerhalb von zwei bis drei Wochen erarbeitet werden.

Einen kompetenten Fachpartner für die Planung Ihrer Solarstromanlage finden sie unter www.swissolar.ch.

Die Studie sollte folgende Fragen klären:

  • Welche Fläche (z.B. Dachfläche) kann sinnvollerweise mit Solarmodulen belegt werden? Dabei müssen die Dachausrichtung, Dachstatik und mögliche Beschattungen durch Dachaufbauten oder Bäume berücksichtigt werden.
  • Ist die Netzanschlussleistung beim Gebäude gross genug, um eine Solarstromanlage mit der geplanten Grösse anzuschliessen? Mittels Einreichung eines Anschlussgesuchs der geplanten Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber, kann diese Fragen beantwortet werden.
  • Welche Leistung kann installiert werden und wie viel Energie wird die Solaranlage jährlich produzieren? Je nach Neigung und der Ausrichtung der Dachfläche und Typ der Solarmodule kann die Energieproduktion variieren.
  • Wie hoch sind die gesamten Installationskosten für die Solaranlage? Und zu welchem Preis muss der Solarstrom angeboten werden, damit die Anlage wirtschaftlich ist?

2. Vorabklärung Baubewilligung und Einwilligung Eigentümer

Falls die Solaranlage nicht auf dem eigenen Gebäude realisiert werden soll, benötigt der Betreiber die Einwilligung des Grundeigentümers. Dazu schliessen der Betreiber und der Grundeigentümer am besten einen Dachnutzungsvertrag ab.

Die Bedingungen für eine Baubewilligung einer Solaranlage sind regional unterschiedlich und können bei der Gemeinde angefragt werden. Gemäss Bundesgesetz (Art. 18a Solaranlagen des eidg. Raumplanungsgesetzes RPG) besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung für eine Solaranlage, sofern sie folgende drei bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt:

  1. Die Solaranlage muss sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert werden.
  2. Die Solaranlage darf nur in Bau- und Landwirtschaftszonen gebaut werden. Zu Bauzonen gehören natürlich auch Kernzonen sowie Wohn-, Dienstleistungs-, Industrie- und Gewerbezonen.
  3. Die sorgfältig integrierte Solaranlage darf keine Kultur- oder Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigen.

3. Finanzierung

Folgende Finanzierungsquellen für Solarstromanlagen sind üblich:

Eigenverbrauch ist immer möglich

Während Ihre Solaranlage Strom produziert, benötigen Sie weniger Strom von Ihrem Stromlieferanten und reduzieren so Ihre Stromrechnung. Falls Ihre Solaranlage mehr Strom produziert als Sie verbrauchen, ist Ihr Netzbetreiber verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und zu vergüten. Informationen zum Tarif für die Rücklieferung der Energie von erneuerbaren Energien finden Sie hier.

Finanzierung mit Eigenkapital

Dies ist die günstigste Finanzierungsart. In fast allen Kantonen der Schweiz können Privatpersonen beim Bau einer Solaranlage ausserdem mit Steuererleichterungen rechnen.

Förderung durch Bund, Kantone und Gemeinden

Der Bund fördert erneuerbare Energien mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Anfang 2010 waren die Fördergelder des Bundes ausgeschöpft und es besteht eine Warteliste von mehreren tausend Solaranlagen.

Solaranlagen können für die kostendeckende Einspeisevergütung des Bundes hier angemeldet werden.

Aktuelle Informationen zur Einspeisevergütung sind beim Bundesamt für Energie abrufbar.

  • Einige Kantone und Gemeinden fördern den Bau von Solaranlagen mit Investitionshilfen. Eine Liste befindet sich auf www.swissolar.ch.
  • Vergünstigte Kredite durch Banken und andere Institutionen.
  • Einige Banken sowie Greenpeace und die Schweizer Berghilfe vergeben für den Bau von Solarstromanlagen vergünstigte Kredite. Eine Liste befindet sich auf  www.solarenergy-shop.ch.

Verkauf des Stroms an eine Solarstrombörse

Falls eine geplante Solarstromanlage im Versorgungsgebiet der EKZ liegt, wird der Solarstrom durch die EKZ vergütet. Für diese Vergütung kann man sich auf der Online-Solarstrombörse bewerben.

Achtung: Bei einer Förderung durch Dritte, insbesondere der KEV, ist eine Teilnahme an der Online-Solarstrombörse nicht erlaubt.

4. Anschlussgesuch

Beim Netzbetreiber muss ein Anschlussgesuch für die Solaranlage eingeholt werden. Das Anschlussgesuch sollte vor der Planung und Baubewilligung eingeholt werden, um abzuklären, ob die vorhandene Netzkapazität genügend gross ist, um den Solarstrom einzuspeisen.
Link zum Anschlussgesuch

5. Bewilligungen und Versicherung

Falls Sie nicht der Grundeigentümer der Liegenschaft sind, auf der die Anlage gebaut wird, so holen Sie sich rechtzeitig die Einwilligung ein.
Gegebenenfalls benötigen Sie eine Baubewilligung. Eine solche erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Versicherungen für Solaranlagen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten.

Hinweise dazu finden Sie bei Swissolar:

6. Planung und Offertanfrage

Sobald die Finanzierung geklärt ist, kann mit der Planung der Anlage begonnen werden. Anschliessend an die Planung wird eine Offertanfrage vorbereitet und an verschiedene Installateurfirmen versendet. Die Planung und Offertanfrage sollte von einer Fachperson durchgeführt werden.

Eine sorgfältig vorbereitete Offertanfrage ist wichtig, damit vergleichbare Angebote eingeholt werden können.

7. Offertvergabe und Werkvertrag

Ein sorgfältiger Vergleich der eingeholten Offerten ist wichtig. Dabei sollte nicht nur der Preis berücksichtigt werden. Wichtige Merkmale zum Vergleich von Angeboten sind:

  • Preis
  • Garantien auf Solarmodule und den Wechselrichter
  • Umfang der angebotenen Arbeiten (inkl. Randabschlüsse, Absturzsicherung, Abnahmeformalitäten (SiNa) und Blitzschutz)
  • Erfahrung der Firma

Die richtige Auswahl der ausführenden Firma ist entscheidend für ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis, da oft grosse Unterschiede bestehen. Die Offerten sollten deshalb von einem Planer oder einem unabhängigen Fachexperten verglichen werden.

Im Werkvertrag werden alle Leistungen des Installateurs genau definiert, der Zeitrahmen festgelegt sowie allfällige Garantien zugesichert. Laien sollten den Werkvertrag von einem unabhängigen Fachbüro erstellen oder begutachten lassen.

8. Materialbeschaffung, Organisation der Baustelle

Je nach Grösse der Anlage kann es mehrere Wochen bis Monate dauern, um das notwendige Material (Solarmodule, Wechselrichter) zu beschaffen. Üblicherweise erfolgt die Materialbeschaffung durch die Installationsfirma.

9. Bau

Die Bauphase ist üblicherweise in wenigen Tagen bis Wochen abgeschlossen (je nach Grösse der Solaranlage). In dieser Zeit ist es wichtig, dass die Arbeiter Zugang zum Gebäude haben und dass Platz bereit gestellt wird, auf welchem angelieferte Materialien (Wechselrichter, Module) gelagert werden können.

Während dem Bau können Lärm und Behinderungen beim Zugang zum Gebäude entstehen. Bei Schulhäusern oder Bürogebäuden wird der Bau deshalb möglichst während den Schul- / Betriebsferien durchgeführt. Im Optimalfall kann der Bau in den Sommermonaten durchgeführt werden, so dass möglichst wenig Verzögerungen wegen schlechtem Wetter entstehen.

10. Inbetriebnahme und Wartung

Professionelle Installateure erstellen bei der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage ein Inbetriebnahmeprotokoll. Falls eine Solaranlage eine Leistung von mehr als 9.9 kWp dreiphasig oder 3.3 kWp einphasig hat, muss sie durch das Starkstrominspektorat ESTI abgenommen werden. Insbesondere bei grösseren Anlagen lohnt es sich, die Abnahme und Kontrollmessungen von einem unabhängigen Unternehmen durchführen zu lassen.

Anlagen über 30 kWp müssen zudem von einem unabhängigen und anerkannten Auditor geprüft werden. Eine Liste der anerkannten Auditoren finden Sie unter www.swissgrid.ch.

Solaranlagen benötigen Wartung und eine regelmässige Kontrolle. Es ist deshalb oft sinnvoll, eine automatisierte Überwachung zu installieren und einen Wartungsvertrag abzuschliessen.