Die Spielregeln
Jede Ausschreibung hat eine fixe Dauer und ein fixes Kontingent, welche im Voraus bekannt gegeben werden.
Ablauf Ausschreibung
- Anmeldung
- Anlage erfassen
- An der Ausschreibung teilnehmen
- Verkaufspreise eingeben und anpassen
- Zuschlag für die effizientesten und günstigsten Anlagen
- Aufnahme in die EKZ Solarstrombörse
Teilnahmebedingungen
- Es können Solarstromproduzenten mit Photovoltaikanlagen teilnehmen, welche sich im Direktversorgungsgebiet der EKZ befinden.
- Es werden nur solche Anlagen berücksichtigt, welche bereits gebaut oder in der (Grob-) Planung sind.
- Die Solarstromanlage wird nach den Richtlinien von "naturemade star" gebaut. Zum Beispiel muss sie sich auf einer bereits überbauten Fläche befinden.
- Die installierte Leistung der Anlage beträgt mehr als 3 kWp.
Vergütung/Angebote
Ein Produzent bietet einen Preis für die Vergütung in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh exkl. Mehrwertsteuer). Einmal getätigte Angebote der Produzenten sind verbindlich. Das Unterbieten des eigenen Angebots oder der Angebote von Mitbewerbern ist jedoch jederzeit möglich. Der Preis entspricht der totalen Vergütung, d.h. der Energielieferung gemäss aktuellem Tarif plus dem ökologischen Mehrwert. Der Energietarif wird für 2011 pauschal mit 9 Rp./kWh angenommen.
Aufnahme
Nach Ablauf der Ausschreibung erhalten die Anbieter der effizientesten und günstigsten Anlagen den Zuschlag. Es erhalten so viele Angebote den Zuschlag, bis die in den Ausschreibungsbedingungen definierte Energiemenge erreicht ist. Bei identischem Preis werden Anlagen bevorzugt, die bereits in Betrieb sind oder bei denen alle notwendigen Bewilligungen vorhanden sind. Wenn alle oben genannten Auswahlkriterien identisch sind, werden die Angebote in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Dabei gilt der Zeitpunkt der letzten Änderung des Preises als Zeitpunkt des Eingangs.
Bau und Installation
Die von den EKZ unterstützten Anlagen sind innerhalb von neun Monaten ab der Zusicherung der Aufnahme in die EKZ Solarstrombörse zu realisieren. Ansonsten verfällt die Förderungszusicherung. Eine Beschreibung des Ablaufes finden Sie hier: Ablauf eines Bauvorhabens.
Vertrag
Den Vertrag für den ökologischen Mehrwert und den zusätzlichen Stromproduzentenvertrag für die Rücklieferung aus erneuerbarer Energie erhält der Produzent nach der Inbetriebnahme der Anlage. Die Vertragsdauer beträgt zehn Jahre mit fixer Vergütung für den ökologischen Mehrwert. Der Energietarif wird gemäss dem aktuellen Tarif vergütet.
Förderung
Während der Vertragsdauer mit den EKZ kann der Produzent den ökologischen Mehrwert nicht an Dritte veräussern. Insbesondere dürfen während der Vertragsdauer keine Fördergelder der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) in Anspruch genommen werden.
Auszahlung
Die Vergütung wird quartalsweise überwiesen.
Weiteres
Die detaillierten Bedingungen finden Sie in unseren AGB Online-Solarstrombörse.

