Solarstrombörse

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die EKZ Online-Solarstrombörse

Ausgabe September 2011

1. Grundlagen und Geltungsbereich

1.1 Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ betreiben eine Ausschreibungsplattform für ihre Solarstrombörse (Online-Solarstrombörse, nachfolgend „OSB“ genannt). Über diese Ausschreibungsplattform evaluieren die EKZ Angebote für die Deckung ihres Solarstrombedarfs. Die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  für die  EKZ  OnlineSolarstrombörse  (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen den EKZ und den Nutzern der OSB.

1.2 Die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens kommen nicht zur Anwendung.

1.3 Die EKZ bleiben jederzeit berechtigt, neben dem auf der OSB ausgeschriebenen Solarstrombedarf andere oder zusätzliche Solarstromerzeuger zu berücksichtigen und mit diesen Verträge abzuschliessen.

1.4 Von diesen  AGB abweichende Vereinbarungen werden von  den  EKZ nur anerkannt, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zustimmen.

1.5 Die nachstehenden AGB gelten für alle Leistungen, welche die EKZ  im Rahmen der OSB  für ihre  Nutzer erbringen, sofern nicht beidseitig unterzeichnete abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.  Alle  Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien (inkl. Vertragsänderungen) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.6 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die AGB insgesamt dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine neue Klausel, die nach Sinn und Zweck den AGB und, in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung, der  zu ersetzenden Bestimmung möglichst entspricht.

2. Registrierung als Nutzer

2.1 Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist die erfolgreiche Registrierung als Nutzer und die Zustimmung zu den vorliegenden AGB. Ob ein Solarstromproduzent als Nutzer zugelassen wird, prüft die EKZ aufgrund der erfolgten Anmeldung.

2.2 Mit dem Ausfüllen aller als solche bezeichneten Pflichtfelder ohne Vorbehalt erfolgt automatisch die Registrierung. Eine allfällige Rückweisung oder die Aufforderung zur Einreichung von weiteren Unterlagen wird dem Nutzer mitgeteilt.

3. Persönliche Voraussetzungen

3.1 Als Nutzer können sich juristische oder handlungsfähige natürliche Personen registrieren. Pro Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig, welches nicht übertragbar ist. Die Registrierung ist jederzeit möglich.

3.2 Der sich registrierende Nutzer hat nachzuweisen, dass er Eigentümer einer Solaranlage ist bzw. wird, die den entsprechenden Anforderungen genügt.

3.3 Stellvertretung ist unter Angabe von Name, Adresse und Funktion zulässig (Anlagepartner, Ingenieur). Auf Nachfrage sind entsprechende schriftliche Vollmachten oder andere Nachweise einzureichen.

4. Voraussetzungen der Anlage

4.1 Der sich registrierende Nutzer hat sämtliche zwingenden Angaben zu seiner Anlage zu machen. Dazu gehören insbesondere die Adresse und der genaue Standort der Anlage sowie technische Daten.

4.2 Voraussetzungen für eine Registrierung an der OSB sind:

- Vollständige Angaben zu Adresse und Standort der Anlage sowie der technischen Daten.

- Photovoltaikanlage (nachfolgend Anlage genannt) mit einer Leistung von mehr als 3 kWp.

- Anlagen können nur mit ihrer gesamten Produktion aufgenommen werden. Eine Aufteilung der Produktion ist nicht zulässig.

- Der Standort der Anlage befindet sich im Versorgungsgebiet der EKZ.

- Die Anlage ist in Betrieb, bereits bewilligt oder in Planung.

- Die Anlage entspricht den Richtlinien des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) Label „naturemade star“.

- Die notwendigen Einwilligungen/Bestätigungen liegen vor.

4.3 Auf Aufforderung der EKZ sind weitere Unterlagen und Nachweise für die Registrierung bzw. für den Vertragsabschluss vorzulegen (z.B. Nachweis der Einwilligung der Grundeigentümer, Beglaubigung der Anlage durch einen akkreditierten Auditor bei Anlagen mit einer Leistung von 30 kWh oder höher).

5. Inhalt und Ablauf der Ausschreibung

5.1 Die EKZ publizieren auf der OSB eine bevorstehende Ausschreibung ihres Solarstrombedarfs, die als „umgekehrte Auktion“ durchgeführt wird.

5.2 Die EKZ definieren im Rahmen einer Ausschreibung:

- Beginn und Dauer der Ausschreibung

- Ausgeschriebener Umfang der Solarstromlieferung in kWh

- Dauer des abzuschliessenden Liefervertrages

5.3 Die Ausschreibung beinhaltet folgende Phasen:

- Preiseingabe der Nutzer

- Mitteilung der Auswahl, d.h. der Zusage, durch die EKZ

- Vertragszustellung und -unterzeichnung.3/7

6. Inhalt des Angebotes des Nutzers

Folgende Angaben sind bei der Abgabe eines Angebotes notwendig:

- aktueller technischer Stand der Anlage (in Betrieb, bewilligt, in Planung)

- angebotene Menge an Solarstrom in kWh (pro Jahr).

- Preis in Rappen/kWh (exkl. Mehrwertsteuer). Der Angebotspreis besteht aus der vom Tarif vorgegebenen, jährlich angepassten Vergütung für die Energielieferung plus der Vergütung für den ökologischen Mehrwert, die der Nutzer selbst festlegen kann (z.B. Tarif Energielieferung 9 Rp./kWh und Vergütung ökologischer Mehrwert 41 Rp./kWh = Angebotspreis von 50 Rp./kWh).

7. Regeln für die Angebotsabgabe und den Vertragsabschluss

7.1 Ein vom Nutzer abgegebenes Angebot ist für diesen verbindlich und kann nicht mehr zurückgezogen werden.

7.2 Der Nutzer kann den eingegebenen Strompreis während der Dauer der Ausschreibung unbeschränkt viele Male nach unten korrigieren. Der im Zeitpunkt der Schliessung der Ausschreibung angebotene Preis ist abschliessend und bindet den Nutzer.

7.3 Ist die Anlage im Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bewilligt, haben der Nutzer und die beteiligten Personen (Planer, Dacheigentümer, Anlageneigentümer) mit Hilfe des online verfügbaren Formulars "Fragebogen Anlagenumsetzung“ schriftlich zu bestätigen, dass die Anlage aus technischer Sicht gebaut werden kann und auch tatsächlich gebaut wird. Dieses Formular muss spätestens vier Tage vor Schliessung der Ausschreibung mit A-Post an die EKZ verschickt werden. Massgebend ist der Poststempel. 

Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Nutzer für die betreffende Ausschreibung gesperrt und sein Angebot nicht berücksichtigt werden. Dies wird ihm per E-Mail mitgeteilt.

7.4 Der an der Ausschreibung teilnehmende Nutzer kann folgende Angaben auf der Plattform einsehen:

- Anzahl der aktuellen Angebote

- Preise der aktuellen Angebote

- Projektstand der angebotenen Anlagen (in Betrieb, bewilligt, in Planung)

- Anzahl Angebote, welche nach dem aktuellen Stand der Ausschreibung durch die EKZ berücksichtigt würden (Volumengrenze)

7.5 Die EKZ sind berechtigt, Angebote zu löschen, welche die Voraussetzungen (in persönlicher Hinsicht und/oder betreffend der Anlage) nicht erfüllen. Ausserdem können auch 

Angebote, die über den Ansätzen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV, gemäss Anhang 1.2 zur Energieverordnung) der entsprechenden Anlage liegen, gelöscht oder nicht berücksichtigt werden. Der Nutzer wird über die Löschung oder Nichtberücksichtigung seines Angebotes per E-Mail informiert.

7.6 Nach Abschluss der Ausschreibung werden die Angebote wie folgt evaluiert:

- Ausgewählt werden die Angebote mit den tiefsten Preisen pro kWh.

- Es erhalten so viele Angebote den Zuschlag bis der, in der Ausschreibung definierte, Solarstrombedarf gedeckt ist. Dabei werden die Angebote gesamthaft angenommen oder gesamthaft abgelehnt. Ein Angebot kann nicht gesplittet werden.

- Eine Überschreitung des ausgeschriebenen Bedarfs erfolgt nicht.

- Entsteht eine Unterdeckung, sind die EKZ berechtigt, den nicht gedeckten Bedarf anderweitig zu decken.

- Innerhalb gleich hoher Preisangebote werden diejenigen Anlagen bevorzugt, welche bereits gebaut und in Betrieb sind, anschliessend jene, bei denen alle notwendigen Bewilligungen bereits vorhanden sind. Erst in dritter Priorität gelangen die sich in Planung befindenden Anlagen zur Berücksichtigung. Lässt sich hier keine Differenzierung ausmachen, werden die Angebote in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Dabei gilt die letzte Anpassung des Preises nach unten als Eingangszeitpunkt.

7.7 Alle Nutzer, die ein Angebot eingereicht haben, werden nach Schliessung der Ausschreibung per E-Mail darüber informiert, ob ihr Angebot angenommen wird. Sie erhalten eine Zu- bzw. eine Absage. Diese Information ist zudem auf der OSB einsehbar.

7.8 Spätestens 20 Arbeitstage nach Schliessung der Ausschreibung erhält der Nutzer den Vertrag, den Vertragsanhang sowie ein Formular zur Angabe der Zahlungsverbindung und der MwSt.-Daten. Der Nutzer hat den unterzeichneten Vertrag, das Formular sowie den Vertragsanhang, falls sich die Anlage bereits in Betrieb befindet, innert 20 Arbeitstagen nach Erhalt unterzeichnet an die EKZ zu retournieren. Befindet sich die Anlage zu diesem Zeitpunkt erst im Bewilligungs- oder Planungsverfahren, muss der Nutzer sobald die Anlage in Betrieb genommen wird im Vertragsanhang diesen Zeitpunkt sowie die definitive Nennliefermenge der Anlage angeben und diesen unterzeichnet an die EKZ zurücksenden. Erfolgt die Inbetriebsetzung bzw. die Mitteilung ohne wichtige Gründe nicht spätestens innert neun Monaten nach Schliessung der Ausschreibung, hat die EKZ das Recht den Vertrag zu kündigen. Zudem ist der Nutzer verpflichtet, eine Konventionalstrafe von 30 CHF/MWh der provisorischen Jahresproduktion, jedoch mindestens 1'000 CHF, zu bezahlen.

7.9 Zieht der Nutzer ein eingegebenes Angebot zurück oder unterzeichnet er den zugestellten Vertrag nicht innert Frist, sind die EKZ nicht länger an ihren Zuschlag gebunden und der Nutzer wird in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.

7.10 Den durch den Wegfall von Nutzern bzw. Angeboten fehlende Solarstrom können die EKZ nach freiem Ermessen anderweitig beschaffen. Nutzer, die aufgrund des Ausfalls eines vor ihnen liegenden Anbieters in der Ausschreibung zum Zug kämen, haben keinerlei Anspruch auf einen entsprechenden Zuschlag und Liefervertrag.

7.11 Die Veräusserung des ökologischen Mehrwertes erfolgt exklusiv an die EKZ.5/7

8. Haftung der Nutzer bei unzulässiger Vorgehensweise

Die Nutzer haften gegenüber den EKZ für den entstehenden Schaden bei:

- Preisabsprachen und Kartellbildung unter den Nutzern

- Veräusserung des Solarstroms (ökologischer Mehrwert) an Dritte während der Vertragsdauer mit den EKZ

- Inanspruchnahme von Fördergeldern der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) während der Vertragsdauer

- Missbrauch von Nutzerkonten, insbesondere bei der Abgabe von Angeboten.

9. Anlagekosten

Alle Kosten, die beim Bau der Anlage (inkl. Einholen allfälliger Bewilligungen) und hinsichtlich eines Angebotes entstehen, trägt der Nutzer. Diese umfassen insbesondere die 

Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Anlage, für den Energiezähler und dessen Installation sowie die Kosten der Herkunftsnachweisbeglaubigung durch den akkreditierten Auditor bei Anlagen mit einer Anschlussleistung von 30 kWh und höher.

10. Technische Eingriffe / Störung

Den Nutzern ist es ausdrücklich untersagt:

- Mechanismen, Software oder sonstige Scripts zu verwenden, die den ordnungsgemässen Betrieb der Website der OSB stören könnten.

- Massnahmen zu ergreifen, welche eine unzumutbare oder übermässige Belastung der Infrastruktur der OSB zur Folge haben könnten.

- Inhalte, welche von den EKZ generiert wurden, zu blockieren, zu überschreiben und/oder zu modifizieren.

- die OSB in anderer Art und Weise zu stören.

11. Support

Bei Fragen, Funktionsstörungen oder Notwendigkeit technischer Unterstützung kann der Support der OSB kontaktiert werden (per E-Mail an: solarstromboerse@ekz.ch).

12. Löschung der Registrierung

12.1 Die Nutzer können ihr Nutzerkonto und ihre angemeldeten Anlagen vor dem Beginn einer Ausschreibung jederzeit löschen.

12.2 Ab dem Zeitpunkt der Teilnahme an einer Ausschreibung ist eine Löschung des Nutzerkontos bis zur Schliessung der Ausschreibung nicht möglich.

12.3 Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder die Grundsätze von Treu und Glauben verletzt, können die EKZ Angebote und Registrierungen vorübergehend oder definitiv löschen. Der Nutzer wird darüber informiert, wobei ihm keinerlei Ansprüche gegenüber den EKZ zustehen.

13. Datenschutz

13.1 Alle von den Nutzern eingegebenen Daten (persönliche Angaben und Anlagedaten) sind nur für die EKZ und den Webhoster der OSB zugänglich. Weder Dritte noch andere Nutzer können diese Daten einsehen. Eine Ausnahme besteht für die aktiven Angebote während einer Ausschreibung, welche für alle Teilnehmer sichtbar sind. 

13.2 Die EKZ geben die Nutzerdaten nicht an Dritte weiter und nutzen sie nur für eigene Zwecke im Rahmen der Solarstrombörse. Es werden insbesondere keine Adressen oder Anlagenstandorte an andere Nutzer weiter gegeben. Im Falle der Beiziehung von Dritten werden diese zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die EKZ werden das Passwort eines Nutzers nicht an Dritte weitergeben und einen Nutzer nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

13.3 Alle Nutzerkonten und Angebote werden von den EKZ in einer Datenbank gespeichert und bleiben erhalten, solange der Nutzer sein OSB-Nutzerkonto nicht auflöst. Die EKZ behalten sich das Recht vor, aus Kapazitätsgründen Nutzerkonten und Angebote zu löschen, die während längerer Zeit nicht mehr benutzt worden sind.

14. Geheimhaltungspflicht der Nutzer

Die an einer Ausschreibung teilnehmenden Nutzer sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die sie auf der Plattform der OSB erhalten, wie z.B. Anlagedaten und Preisangebote, absolut geheim zu halten. Sie sind nicht berechtigt, diese Informationen Dritten zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Schliessung der jeweiligen Ausschreibung hinaus.

15. Haftung der EKZ

15.1 Die EKZ haften nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen der EKZ entstehen.

15.2 Die Haftung für leichtes Verschulden, indirekte Schäden, entgangener Gewinn und Folgeschäden wird unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen wegbedungen.

15.3 Die EKZ haften nicht für die zeitweise Nichtverfügbarkeit der Website, den Ausfall einzelner oder sämtlicher Website-Funktionen oder für Fehlfunktionen der Website. Insbesondere haften die EKZ nicht für technische Probleme, aufgrund welcher Angebote nicht, verspätet oder fehlerhaft angenommen bzw. verarbeitet werden.

16. Änderung der AGB

Die EKZ können die AGB für die OSB auf den Zeitpunkt des Beginns jeder neuen Ausschreibung ändern. Die Nutzer werden beim nächsten Einloggen in ihr Nutzerkonto auf die Änderung hingewiesen und müssen den neuen AGB vor Abgabe eines Angebotes zustimmen. Während einer laufenden Ausschreibung können die AGB nicht geändert werden.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.